Kompetente Trägerschaft

In der Schweiz wird das Projekt "Zelt der Völker" von Organisationen wie dem Schweizer Freundeskreis von Givat Haviva, der Fachstelle OeME der Reformierten Landeskirchen Bern-Jura, von Kirchgemeinden und von vielen Einzelpersonen ideell unterstützt. Sehen Sie sich die Liste der Persönlichkeiten an, die im Patronatskomitee vertreten sind. Daoud Nassar ist der verantwortliche Projektleiter in Bethlehem.
Alle in der Schweiz geleistete Arbeit ist unentgeltlich. Das Projekt ist als Hilfe zur Selbsthilfe und zum Aufbau einer selbständigen palästinensischen Begegnungs- und Friedensinstitution gedacht.
Wir danken für Ihre Mithilfe!

 

 

 

 

 

 

 
 

Inhalt:

 

Überblick Finanzen "Schweizer Freundeskreis Zelt der Völker"

 

 

  Rechnung 2009 Budget 2009 Rechnung 2008
Bank 40'440.38 21'977.13
Vereinsvermögen 1.1.09/1.1.08 21'977.13 9'853.63
Ertragsminderung/-vermehrung 18'463.25 12'123.50
Vereinsvermögen 31.12.09/31.12.08 40'440.38 21'977.13

 

Einnahmen
Rechnung 2009
Budget 2009
Rechnung 2008
Mitgliederbeiträge
9'000.00
9'000.00
8'055.00
Spenden
50'166.80
55'000.00
61'455.70
Projekte
1'150.00
5'000.00
0.00
Sonstige Einnahmen
79.40
200.00
57.00
Total Einnahmen
60'396.20
69'200.00
69'567.70

 

Ausgaben
Rechnung 2009
Budget 2009
Rechnung 2008
Überweisungen an Daoud:
Betriebskosten

27'018.00

52'000.00

52'975.95
Anwalt
0.00
10'000.00
0.00
Projektentwicklung
13'459.00
5'000.00
0.00
Infrastruktur
0.00
0.00
2'100.00
Druckkosten, Internet
490.70
500.00
255.35
übrige Kosten
965.25
1'500.00
2'112.90
Total Ausgaben
41'932.95
69'000.00
57'444.20

 

Total Einnahmen
60'396.20
69'200.00
69'567.70
Total Ausgaben
41'932.95
69'000.00
57'444.20
Mehreinnahmen
18'463.25
200.00
12'123.50

 

 

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Statuten Schweizer Freundeskreis "Zelt der Völker"


I. Name / Sitz
1. Unter dem Namen "Schweizer Freundeskreis "Zelt der Völker" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern.
II. Zweck
2. Projekt "Zelt der Völker"
2.1 Der Verein bildet in der Schweiz den Vertragspartner des Projektes "Zelt der Völker" in Bethlehem, Palästina. Neben dem Begegnungsprojekt "Zelt der Völker" bezweckt der Verein, die Familie Nassar aus Bethlehem in ihrem Bestreben, ihren Landbesitz zu erhalten, und dadurch anderen Betroffenen zu helfen, zu unterstützen. Und schliesslich verfolgt er die Förderung des Friedensdialoges zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Palästina und Israel und im Ausland, in Verbindung mit dem Projekt "Zelt der Völker".
2.2 Unter der Schirmherrschaft des "Bible-College" von Bethlehem bauen die palästinensischen Projektverantwortlichen, der Projektleiter Daoud Nassar von Bethlehem und das Patronatskomitee, auf einem dafür bestimmten Teil des Landbesitzes der Familie Nassar bei Bethlehem das Begegnungscamp "Zelt der Völker", vorwiegend für Jugendliche, auf. Der Schweizer Freundeskreis pachtet von der Familie Nassar ein dafür ausgemessenes Stück Land auf ihrem Landbesitz für die Dauer von zehn Jahren ab Vereinsgründung und stellt Daoud Nassar als Projektverantwortlichen an. Die Grundlagen und Bedingungen des Projektes "Zelt der Völker" und der Pacht sind vertraglich geregelt, Konzept und Projektentwicklung sind Gegenstand der laufenden Zusammenarbeit.


3. Die im In- und Ausland gesammelten Mittel werden hauptsächlich dem Projekt "Zelt der Völker" in Bethlehem und damit verbundenen Projekten zur Verfügung gestellt.
4. Der Verein hat ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung und ist politisch und konfessionell unabhängig.
III. Mittel
5. Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder. Der Verein kann Zuwendungen aller Art entgegennehmen.
IV. Mitgliedschaft
6. Aufnahme
6.1 Als Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen aufgenommen werden, die den oben unter II. beschriebenen Zweck fördern oder unterstützen wollen.
6.2 Der Verein besteht aus Einzel-, Familien- und Juniormitgliedern sowie aus Kollektivmitgliedern.
7. Die Mitgliedschaft wird mit mündlicher oder schriftlicher Beitrittserklärung mit Bezahlung des Mindestmitgliederbeitrages sowie des entsprechendes Aufnahmebeschlusses des Vereinsvorstandes begründet.
8. Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss an die Präsidentin, den Präsidenten gerichtet werden.
9. Ein Mitglied kann jederzeit unter Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden, vor allem, wenn es dem Vereinszweck zuwider handelt. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Vereinsversammlung weiterziehen.
10. Das Erlöschen der Mitgliedschaft bewirkt den Verlust von allfällig bestehenden Ansprüchen auf das Vereinsvermögen. Das austretende Vereinsmitglied schuldet sowohl ausstehenden wie laufende Mitgliederbeiträge.
11. Es haftet für die Verbindlichkeiten des Vereins ausschliesslich das Vereinsvermögen; die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
V. Organisation
12. Die Organe des Vereins sind:
a) die Vereinsversammlung
b) der Vorstand
c) die Kontrollstelle
13. Die Vereinsversammlung
13.1 Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins und setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen, welche an der Versammlung teilnehmen.
13.2 Eine ordentliche Vereinsversammlung findet jährlich statt. Zur Vereinsversammlung werden die Mitglieder vom Vorstand mindestens drei Wochen zum voraus schriftlich eingeladen.
13.3 Die Vereinsversammlung wählt jährlich den Vorstand.
Der Vereinsversammlung obliegt die Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung.
Die Vereinsversammlung beschliesst über die Décharge des Vorstandes, setzt den Mitgliederbeitrag fest und behandelt Ausschlussrekurse.
Die Vereinsversammlung behandelt sämtliche weitere ihr durch die Vereinsstatuten oder durch das Gesetz vorbehaltenen Geschäfte.
13.4 An der Vereinsversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Im Falle der Stimmengleichheit fällt der Vereinspräsidentin, dem Vereinspräsidenten, der Stichentscheid zu.
13.5 Über die Vereinsversammlung wird ein Protokoll geführt. Das Protokoll ist von der Protokollführerin, dem Protokollführer zu unterzeichnen.
14. Der Vorstand
14.1 Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und setzt sich zusammen aus:
a) der Präsidentin, dem Präsidenten
b) der Vizepräsidentin, dem Vize-präsidenten
c) der Aktuarin, dem Aktuar.
Mit Ausnahme der Wahl der Präsidentin, des Präsidenten, konstituiert sich der Vorstand selbst.
14.2 Die Beschlussfassung erfordert ein einfaches Stimmenmehr aller Vorstandsmitglieder. Beschlüsse können auch auf dem Zirkularweg, durch Konferenztelefon bzw. Email oder Faxschreiben erfolgen.
14.3 Der Vorstand kann ein Patronatskomitee bilden.
VI. Rechnungswesen und Rechungskontrolle
15. Das Rechnungsjahr des Vereins endet mit dem Kalenderjahr.
16. Die Jahresrechnung und die Bilanz sind nach Abschluss des Rechnungsjahres zusammen mit dem Bericht der Kontrollstelle der Jahresversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
17. Die Jahressversammlung wählt eine Kontrollstelle zum Zwecke der Überprüfung der Buchhaltung des Vereins und des Rechnungsabschlusses. Die Kontrollstelle kann aus einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen bestehen.
VII. Schlussbestimmung
18. Die Auflösung des Vereins kann mit Zweidrittelmehrheit der Vereinsmitglieder beschlossen werden.
Im Falle einer Auflösung werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.
Die vorliegenden Statuten können mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder an einer Vereinsversammlung abgeändert werden. Ein Statutenänderungsantrag ist mindestens sechs Wochen vor der Vereinsversammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen. Der Vorstand hat den Statutenänderungsantrag der Einladung zur Vereinsversammlung beizulegen.

Bern, den 23. August 2000


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Beiträge und Engagements 1.1.2002 – 31.7.2003


Viele Organisationen, Kirchen, Kirchgemeinden und Einzelpersonen tragen zum Aufbau desProjektes bei. Für jeden Beitrag in jeder Höhe sind wir sehr dankbar!
Namhafte Spenden kamen auch von:

Claro Weltladen, Dübendorf
2 900.–
Kampagne Olivenöl, Zürich
11 000.–
Ökumenische Frauenbewegung, Zürich
510.–
Singkreis Egg
3 000.–
Kirchgemeinde Zürich-Affoltern
6 320.–
Communita Evangelica Riformata di Bellinzona
1 393.–
Kirchgemeinde Bern-Johannes
1 240.–
Ref. Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Weihnachtskollekte
40 584.–
Kirchgemeinde Binningen
2 874.–
Kirchgemeinde Bülach
7 000.–
Kirchgemeinde Zürich-Hottingen
11 000.–
Kirchgemeinde Oberwil-Therwil-Ettingen
2 970.–
Evang.-Ref. Kirche des Kantons Schaffhausen
1 400.–
Pfarramt St. Karl, Luzern
1 050.–
Kirchgemeinde Thun-Strättligen
1 120.–
Kirchgemeinde Zollikon
20 000.–

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Die folgenden Dokumente liegen im pdf-Format vor.

Zum Lesen von pdf-Dateien kann kostenlos der Acrobat-Reader heruntergeladen werden.

Dateigrösse 40 KB Statuten Schweizer Freundeskreis Zelt der Völker (Dateigrösse 40 KB)
Dateigrösse 78 KB Protokoll der Dritten ordentlichen Mitgliederversammlung vom 25.6.2003 (Dateigrösse 78 KB)
Dateigrösse 82 KB Jahresbericht 2002-2003 aus der Projektstelle "Zelt der Völker" in Bethlehem (Dateigrösse 82 KB)
Dateigrösse 51 KB Schweizer Freundeskreis Zelt der Völker. Jahresbericht der Präsidentin 2002-2003 (Dateigrösse 51 KB)

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